Änderung TKG in Deutschland - Ausweisung der Drittanbieter auf Endnutzerrechnungen

Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Deutschland: Ausweisung der Drittanbieter auf Endnutzerrechnungen ab 01.12.2021 erforderlich

Gemäß dem neuen TKG in Deutschland, welches voraussichtlich am 01.12.2021 in Kraft tritt, müssen Anbieter von 0900-, 118xy und Premium Voice-Diensten auf der Telefonrechnung des Endnutzers mit umfangreichen Angaben, nämlich der konkreten Bezeichnung der in Rechnung gestellten Leistungen, dem Namen und der ladungsfähigen Anschrift, bei Anbietern mit Sitz im Ausland zusätzlich der ladungsfähigen Anschrift eines allgemeinen Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland, der nationalen Ortsnetzrufnummer oder der kostenfreien Kundendiensttelefonnummer des Drittanbieters sowie der Website und der E-Mail-Adresse, ausgewiesen werden. 

Alle gesetzlich geforderten Angaben müssen mit Ausnahme der Bezeichnung des Dienstes auch auf der Website des Anbieters abrufbar sein.

Sollten auch Sie als unser Kunde von dieser Novelle betroffen sein, werden wir mit Ihnen fristgerecht Kontakt aufnehmen. 

 

Sollten Sie Fragen zu diesen Änderungen haben, steht Ihnen das Team der telequest gerne zur Verfügung: info(at)telequest.at

Obwohl diese Informationen mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt worden sind, übernimmt die Firma telequest & Internet Solutions GmbH keine Haftung für deren Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit. Der Kunde wird durch die Aushändigung dieser Informationen keinesfalls von der Obliegenheit, die notwendigen Informationen über die gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen des jeweiligen Landes sowie über den länderspezifischen Verhaltenskodex selbst einholen zu müssen, entbunden.