Ausweisung von Drittanbietern auf Telekommunikationsnetzbetreiber (TNB) Rechnungen ab 01.12.2021

Nähere Details zur Ausweisungspflicht für Anbieter von 0900-, 118xy und Premium Voice-Diensten auf der Telefonrechnung der Endnutzer.

Gemäß dem neuen TKG in Deutschland, welches voraussichtlich am 01.12.2021 in Kraft tritt, müssen Anbieter von 0900-, 118xy und Premium Voice-Diensten auf der Festnetz Telefonrechnung des Endnutzers umfangreichen Details ausweisen. 

Laut § 62 (Rechnungsinhalte, Teilzahlungen) müssen

(1) Rechnungen an Endnutzer Folgendes enthalten: 
1. die konkrete Bezeichnung der in Rechnung gestellten Leistungen, 
2. die Namen und ladungsfähigen Anschriften aller beteiligten Anbieter, deren Leistungen abgerechnet werden, 

3. bei Anbietern mit Sitz im Ausland zusätzlich die ladungsfähige Anschrift eines allgemeinen Zustellungsbevollmächtigten im Inland, 
4. die kostenfreien Kundendiensttelefonnummern, E-Mail-Adressen und Websites aller beteiligten Anbieter, deren Leistungen abgerechnet werden, und 

5. die Gesamthöhe der auf jeden Anbieter entfallenden Entgelte.“

Alle gesetzlich geforderten Angaben müssen mit Ausnahme der Bezeichnung des Dienstes auch auf der Website des Diensteanbieters abrufbar sein.

Aufgrund der sehr begrenzten Zeichenzahl im Offline Billing, werden einige Netzbetreiber die vollen Angaben online für die Endkunden zur Abfrage zur Verfügung stellen.

Für den Mobilfunk (Premium Voice) gibt es zurzeit noch keine Informationen oder Anforderungen der Mobilfunknetzbetreiber.

 

Sollten Sie Fragen zu diesen Änderungen haben, steht Ihnen das Team der telequest gerne zur Verfügung: info(at)telequest.at

Obwohl diese Informationen mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt worden sind, übernimmt die Firma telequest & Internet Solutions GmbH keine Haftung für deren Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit. Der Kunde wird durch die Aushändigung dieser Informationen keinesfalls von der Obliegenheit, die notwendigen Informationen über die gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen des jeweiligen Landes sowie über den länderspezifischen Verhaltenskodex selbst einholen zu müssen, entbunden.