Am 26.05.2015 treten geänderte regulatorische Bestimmungen für 0800 Rufnummern in Deutschland in Kraft.
Die beiden wichtigsten Änderungen aus unserer Sicht sind:
1. Nutzungszweck
Anrufe zu 0800 Rufnummern lösen für den Anrufer weder ein Entgelt für den Telefondienst (Anruf) noch für den darüber hinausgehenden Dienst aus.
Abweichend davon werden nachgelagerte entgeltpflichtige Dienste für zulässig erklärt, wenn die folgenden Voraussetzungen alle erfüllt sind:
- Es gibt insbesondere im Rahmen der Bewerbung eine deutliche Differenzierung zwischen dem entgeltfreien Anruf und dem gesondert vertraglich vereinbarten nachgelagerten Dienst.
- Es liegt keine Umgehung der Nutzung einer 0900 Rufnummer für Premium Dienste vor. Es liegen besondere, in der Konzeption des Dienstes liegende Gründe vor, warum die Nutzung einer 0900 Rufnummer nicht möglich ist.
- Es besteht keine Gefahr einer Verbrauchertäuschung. Dem Anrufer sind das Dienstekonzept und die Tatsache, dass ein Vertrag über einen nachgelagerten Dienst zustande kommt und damit eine Entgeltpflicht zu seinen Lasten ausgelöst wird, bereits vor dem Anruf bewusst. Es sind keine Verbraucherbeschwerden zu erwarten.
- Die Abrechnung des nachgelagerten Dienstes erfolgt nicht über die Telefonrechnung des Inhabers des Anschlusses, von dem der Anruf getätigt wird.
Diese Voraussetzungen werden bei entsprechender Ausgestaltung ohne besondere Genehmigung bei den folgenden Diensten als erfüllt erachtet:
- (physische oder virtuelle) Guthabenkarten für In- und Auslandsgespräche, die eine Authentifizierung des Anrufers voraussetzen (z.B. durch Eingabe eines PINs);
- R-Gespräche;
- Annahme einer Bestellung einer Ware oder Dienstleistung, die dem Anruf zeitlich nachgelagert an den Anrufer versandt wird („Bestellannahme“);
- Annahme von Spenden an eine gemeinnützige, mildtätige und/oder kirchliche Organisation („Spendenhotline“).
Darüber hinaus kann ein Antragsteller oder Zuteilungsnehmer formlos beantragen, dass ein bestimmtes Geschäftsmodell entsprechend den oben genannten Voraussetzungen für zulässig erklärt wird. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht auf ihrer Internetseite eine Liste der Geschäftsmodelle, die für zulässig erklärt wurden.
0800 Rufnummern sollen nicht verwendet werden, wenn durch die Nutzung der Rufnummer Massenverkehr zu erwarten ist, der Netzüberlastungen verursachen kann.
Bei der Bewerbung einer Rufnummer für entgeltfreie Telefondienste, bei sonstigen Informationen zu einer solchen Rufnummer (z.B. auf Kundenkarten) sowie in Vertragstexten (einschließlich Allgemeinen Geschäftsbedingungen) sollte der Anrufer darauf hingewiesen werden, dass bei Anrufen aus dem Ausland Kosten entstehen können.
2. Verbot der Kettenweitergabe
Die Nutzung einer Rufnummer durch den Zuteilungsnehmer für einen Dritten im Rahmen einer Dienstleistung ist weiterhin zulässig.
Explizit ausgeschlossen ist in Zukunft jedoch, dass dieser Dritte die Rufnummer seinerseits wieder für einen -weiteren- Dritten nutzt (Verbot der "Kettenweitergabe").
Details finden Sie unter den folgenden Links:
- aktuelle Vorschriften: <link http: www.bundesnetzagentur.de shareddocs downloads de sachgebiete telekommunikation unternehmen_institutionen nummerierung rufnummern _blank>www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/Rufnummern/0800/0800Zuteilungsregeln.pdf
- zukünftige Vorschriften: <link http: www.bundesnetzagentur.de shareddocs downloads de sachgebiete telekommunikation unternehmen_institutionen nummerierung rufnummern _blank>www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/Rufnummern/0800/0800_Nummernplan.pdf
Obwohl diese Informationen mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt worden sind, übernimmt die Firma telequest & Internet Solutions GmbH keine Haftung für deren Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit.
Der Kunde wird durch die Aushändigung dieser Informationen keinesfalls von der Obliegenheit, die notwendigen Informationen über die gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen des jeweiligen Landes sowie über den länderspezifischen Verhaltenskodex selbst einholen zu müssen, entbunden.