Gesetzesänderung (§ 184 StGB) im Bereich telekommunikationsgestützter Erotikdienste

Die Gesetzesänderung betrifft den Bereich telefonischer Erotikdienste und tritt mit 01.01.2021 in Kraft.

Durch die Änderung des Strafgesetzbuches in § 184 StGB sind erstmals telekommunikationsgestützte Dienste gemäß § 3 Nr. 25 TKG vom Straftatbestand der Verbreitung pornografischer Inhalte erfasst und betreffen somit auch den Bereich der Erotikdienste (sofern diese dem Bereich FSK 18 zuzuordnen sind). Das Gesetz tritt am 01.01.2021 in Kraft.

Anbieter telefonischer Erotikdienste müssen aufgrund der Gesetzesänderung Zugangskontrollen (wie zum Beispiel: Altersverifikationssysteme) betreiben, um sicherzustellen, dass minderjährige Anrufer keinen Zugang zu ihren Angeboten haben und so zukünftig einer Gesetzesverletzung nach § 184 StGB zu entgehen. Ebenso wie dies bereits jetzt der Fall ist, sofern Minderjährigen ein zuvor aufgenommener Telefonsextext oder ein mit einem Livebild ergänztes Telefonsexangebot in Echtzeit zugänglich gemacht wird. Aus strafrechtlicher Sicht dürfen allenfalls FSK 16 Inhalte weiter angeboten werden.

Wir bitten daher höflichst, Ihre Dienste rechtzeitig gesetzeskonform anzupassen und ggf. auf wirksame Altersverifikationssysteme zurückzugreifen.

 

Sollten Sie Fragen zu diesen Änderungen haben, steht Ihnen das Team der telequest gerne zur Verfügung: info(at)telequest.at

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