Als unseren Kunden dürfen wir Sie vorab darüber informieren, dass eine Revision des Schweizer Fernmeldegesetzes (FMG; SR 784.10) stattgefunden hat, welche vorsieht, dass Inhaber von Mehrwertdiensten einen Sitz oder eine Niederlassung in der Schweiz haben müssen. Dies betrifft insbesondere Inhaber von 0900-, 0901 und 0906-Nummern.
Ausgenommen von der Sitz- und Niederlassungspflicht in der Schweiz sind weiterhin Inhaber von 0800- und 084x-Nummern.
Die gesetzliche Änderung tritt mit 01.01.2021 in Kraft, wobei das Gesetz eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2021 vorsieht, um ein offizielles Firmendomizil in der Schweiz einzurichten.
Wir arbeiten gerade an einer adäquaten Lösung für Sie, damit Sie Ihre Nummer(n) auch weiterhin in der Schweiz betreiben können und dürfen diesbezüglich Anfang des Jahres 2021 auf Sie zurückkommen.
Sollten Sie Fragen zu diesen Änderungen haben, steht Ihnen das Team der telequest gerne zur Verfügung: info(at)telequest.at
Obwohl diese Informationen mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt worden sind, übernimmt die Firma telequest & Internet Solutions GmbH keine Haftung für deren Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit. Der Kunde wird durch die Aushändigung dieser Informationen keinesfalls von der Obliegenheit, die notwendigen Informationen über die gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen des jeweiligen Landes sowie über den länderspezifischen Verhaltenskodex selbst einholen zu müssen, entbunden.