Italien - Regulatorische Änderung: Callcenter Standort

Seit 01.04.2017 sind folgende regulatorische Bestimmungen in Italien bezüglich Informations- und Meldepflichten für Callcenter Services einzuhalten. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die folgenden Absätze lediglich die Interpretationen der telequest & Internet Solutions GmbH über diese regulatorischen Änderungen darstellen und die Firma telequest & Internet Solutions GmbH keine Haftung für deren Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit übernimmt.


Informationspflichten gegenüber Kunden

  1. Callcenter Mitarbeiter haben Anrufer unverzüglich über den Standort des Callcenters zu informieren. Diese Regelung gilt sowohl für Inbound als auch Outbound. Die Nichteinhaltung dieser Auskunftspflicht kann mit einer Geldstrafe von 50.000 EUR pro Tag geahndet werden.

  2. Anrufer die ein Callcenter außerhalb der EU anrufen, muss die Möglichkeit geboten werden zu einem Callcenter innerhalb Italiens oder innerhalb der EU weitergeleitet zu werden. Die Nichteinhaltung der Bestimmung kann mit einer Geldstrafe von 50.000 EUR pro Tag geahndet werden.

 

Melde- und Registrierpflichten für Callcenter Betreiber

  1. Organisationen, die Callcenter Services anbieten oder nutzen, haben verschiedene Meldepflichten gegenüber den italienischen Regulierungsbehörden bezüglich Standort, Verlegung des Standortes in das EU Ausland, Maßnahmen zur Einhaltung der Informationspflichten sowie die verwendeten Servicerufnummern einzuhalten. Die Nichteinhaltung diverser Meldepflichten gegenüber den italienischen Behörden kann mit Geldstrafen von bis zu 150.000 EUR geahndet werden. Der Betrag ist abhängig von der verletzen Meldepflicht.

  2. Organisationen, die Callcenter Services über Nummern des italienischen Nummernplans anbieten oder nutzen, haben sich, unabhängig ihres Standortes, zudem im Betreiberverzeichnis der AGCOM (die italienische Regulierungsbehörde: <link https: www.agcom.it registro-degli-operatori-di-comunicazione>www.agcom.it/registro-degli-operatori-di-comunicazione und <link http: www.elencopubblico.roc.agcom.it roc-epo index.html>www.elencopubblico.roc.agcom.it/roc-epo/index.html) zu registrieren. Es gilt zu beachten, dass der Registrierungsprozess aus bestimmten Schritten besteht, auf die hier nicht näher eingegangen wird. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung kann mit einer Geldstrafe von 50.000 EUR geahndet werden.

 

Sollten Sie weitere Informationen zur diesem oder anderen Themen benötigen, stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung: <link>info@telequest.at

 

Obwohl diese Informationen mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt worden sind, übernimmt die Firma telequest & Internet Solutions GmbH keine Haftung für deren Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit.
Der Kunde wird durch die Aushändigung dieser Informationen keinesfalls von der Obliegenheit, die notwendigen Informationen über die gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen des jeweiligen Landes sowie über den länderspezifischen Verhaltenskodex selbst einholen zu müssen, entbunden.