0900 Nummern in Deutschland: Änderungen im "Offline"-Billing ab 01.12.2024

Ende 2024 kommt es zu Änderungen im Offline Billing von 0900 Nummern durch die Bundesnetzagentur.

Wir möchten Sie darüber informieren, dass Ende 2024 Änderungen im Offline Billing von 0900 Nummern durch die Bundesnetzagentur vorgenommen werden. Über weitere Details werden wir Sie auf unserer Newsseite bzw. per Mail auf dem Laufenden halten.

Zusammengefasst stehen folgende Änderungen im Jahr 2024 an:

1. Auslaufen „Offline Billing“ zum 31.12.2024

  • Das „Offline-Billing“ wird zum 31.12.2024 gänzlich eingestellt.
     

2. Schwenk vom „Offline Billing“ zum „Online-Billing“ bei 0900 zum 01.12.2024

  • (Wieder)Einführung von Tarifkennungen je 0900-Rufnummernteilgasse („0“ bis „8“).
  • Einheitliche Endnutzerpreise je Teilgasse aus allen Netzen (Mobilfunk und Festnetz).
  • Die Endnutzerpreise je Teilgasse wurden von der BNetzA einheitlich für alle Netze bereits wie folgt festgelegt:
    P0 (0)900-0  0,49 €/Min.
    P1 (0)900-1  0,69 €/Min.
    P2  (0)900-2  0,99 €/Min.
    P3  (0)900-3  1,49 €/Min.
    P4  (0)900-4  1,69 €/Min.
    P5  (0)900-5  1,99 €/Min.
    P6  (0)900-6  2,29 €/Min.
    P7  (0)900-7  2,49 €/Min.
    P8  (0)900-8  2,99 €/Min.
    Es wird daher ab 01.12.2024 keine Blocktarife und verbindungsunabhängige Festentgelte (z.B. Abos) mehr geben.
     

3. Verfahren Rufnummernbeantragung 0900

  • 0900 - 1, - 3, - 5
    • Die oben erwähnten 0900-Teilgassen können durchgängig weiter beantragt und genutzt werden.
    • Es erfolgt eine automatische Umstellung der 0900-Teilgassen auf das Online-Billing durch die Teilnehmernetzbetreiber bei Weiternutzung nach dem 01.12.2024.
    • Die Teilgassen werden ab 01.12.2024 zu neuen Konditionen abgerechnet. Die neuen Konditionen werden wir Ihnen selbstverständlich rechtzeitig zukommen lassen.
  • 0900 - 0, - 2, - 4, - 6, - 7, - 8
    • Diese 0900-Teilgassen müssen bei der Bundesnetzagentur neu beantragt werden, da aktuell keine Zuteilungen bestehen.
    • Die Anträge auf Zuteilung dieser Teilgassen werden frühestens ab März 2024 möglich sein und mit Wirkung zum 01.12.2024 erfolgen.
    • Auch die Konditionen zu diesen Teilgassen werden Ihnen rechtzeitig vorliegen, um Ihnen ausreichend Zeit für die richtige Wahl der Teilgasse Ihres Services einzuräumen.
       

4. Preisansagen

  • Preisansagen für Verbindungen mit Ursprung im Festnetz erfolgen grundsätzlich durch den jeweiligen Netzbetreiber.
  • Preisansagen für Verbindungen mit Ursprung in Mobilfunknetzen erfolgen grundsätzlich durch den Mobilfunknetzbetreiber.
     

5. Auszahlung der 0900-Anbietervergütung ab 01.12.2024

  • Es besteht anders als bislang eine gesicherte Auszahlung der Anbietervergütung (Ausnahme: siehe Punkt 6) zu einem festen Auszahlungssatz. Das Delkredererisiko wird im Online-Billing vom Teilnehmernetzbetreiber getragen.
  • Aufgrund der Missbrauchsprävention mussten sich alle VNB/SP vertraglich gegenüber der Telekom entsprechend verpflichten. Dadurch soll verhindert werden, dass Kunden ihre Anbietervergütung erhalten, bevor ein Missbrauch erkannt wird.
     

6. Missbrauchsszenarien

  • F&I-Verbote: Sollten Verbindungen zu 0900 hergestellt werden, die im Nachhinein von einem F&I-Verbot umfasst sind, besteht kein Anspruch auf Auszahlung der Anbietervergütung. Bereits erhaltene Anbietervergütungen sind zurückzuerstatten, da der Verbindungsaufbau in diesem Falle lt. IC-Vertrag keine Entgeltansprüche begründende Leistung darstellt.
  • Beanstandungen ohne F&I-Verbot: Sofern Verbindungsentgelte zu 0900, die nicht von einem F&I-Verbot umfasst sind, im Einzelfall rechtswirksam beanstandet werden, gelten obige Auszahlungs- bzw. Rückzahlungsbedingungen entsprechend.
  • Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Auszahlung der Anbietervergütung nur dann, wenn telequest selbst, eine Anbietervergütung erhalten hat.
     

7. Perspektive

  • Die Umstellung auf das Online-Billing bietet die Möglichkeit auf eine Erreichbarkeit der 0900 aus allen Teilnehmernetzen und damit auch für neue Geschäftsmodelle und neue Kunden.
  • Die sichere Auszahlung der Anbietervergütung erübrigt meist aufwändige Rückbelastungs-, -Nachzahlungs- und Inkassoverfahren.
  • Die Verpflichtungen nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und damit auch die Zwangstrennung bei EUR 50,00 bei Anrufen aus dem Festnetz entfallen.
     

Wichtiger Hinweis zu Auskunftsrufnummern: Auch diese werden ab 01.12.2024 im Online Billing und mit einem einheitlichen Endnutzerpreis je Rufnummer aus allen Netzen fortgeführt.

 

Sollten Sie Fragen zu diesen Änderungen haben, steht Ihnen das Team der telequest gerne zur Verfügung: info(at)telequest.at

Obwohl diese Informationen mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt worden sind, übernimmt die Firma telequest & Internet Solutions GmbH keine Haftung für deren Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit. Der Kunde wird durch die Aushändigung dieser Informationen keinesfalls von der Obliegenheit, die notwendigen Informationen über die gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen des jeweiligen Landes sowie über den länderspezifischen Verhaltenskodex selbst einholen zu müssen, entbunden.